Führerschein

Führerschein

Menschen mit Diabetes, die gut eingestellt und umfassend geschult sind,  können nach der neuesten Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen von Mai 2014 den Führerschein für alle Fahrzeuge der Klassen 1 und 2 erwerben, also auch für LKW, Bus und andere Fahrzeuge mit Personenbeförderung. Voraussetzung für das Führen von Fahrzeugen ist ein nachweisbar verantwortungsvoller Umgang mit dem Diabetes und die sichere Wahrnehmung drohender Unterzuckerungen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es für alle Menschen bindende Gesetze wie z.B. das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnisverordnung. Diese legen auch fest, welche Pflichten Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen haben, damit kein krankheitsbedingt erhöhtes Unfallrisiko entsteht.  Bei erstmaliger Beantragung eines Führerscheins kann es sein, dass die Führerscheinbehörde ein Gutachten über die Kraftfahreignung einfordert, das nur von Ärzten mit entsprechender Qualifikation erstellt werden darf.

Fragen zu den Anforderungen als Kraftfahrer mit Diabetes beantworten wir euch gern.